Allgemeine Geschäftsbedingungen
ROCKITdigital GmbH
AGB als PDF ansehen / downloaden
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Für die Geschäftsbeziehung zwischen ROCKITdigital GmbH, Seeholzenstraße 2, 82166 Gräfelfing (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus den Bereichen Suchmaschinenoptimierung (SEO), Generative Engine Optimization (GEO), E-Mail-Marketing, WordPress-Entwicklung, Bing& Google Ads, Native Advertising und Social-Media-Marketing, TV-Tracking, Addressable-TV, Consulting (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende.
- Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
- Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden Bedingungen.
- Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
- Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken, in Broschüren oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar.
- Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
- Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
- Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
§ 3 Leistungen
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE.
- In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
§ 4 Besondere Bestimmungen für SEO, GEO, Social-Media-Marketing und Contenterstellung
- Die inhaltliche Abstimmung des Contents (z.B. Webseitentexte, Social-Media-Beiträge, etc.) erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung des Contents beim ANBIETER.
- Soweit der KUNDE den ANBIETER mit Aktivitäten über den Account und im Namen des KUNDEN beauftragt (z.B. Google Search Console, Social-Media-Accounts, E-Mail-Marketing-Tools etc.), erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.
- Sofern Content bzw. Design durch Nachbearbeitungen und/oder eine erfolgte Korrekturschleife verändert wird, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Material ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.
- Der KUNDE erhält ein einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht zur Nutzung des erstellten Contents bzw. der erstellten Designs. Die gewerbliche Weitergabe bzw. der Verkauf durch den KUNDEN ist unzulässig. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
- Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass der ANBIETER bei SEO- und GEO-Leistungen dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend bestimmte Rankingpositionen, Traffic-Zahlen oder Umsatzsteigerungen) schuldet. Suchmaschinenalgorithmen und KI-Systeme unterliegen ständigen Änderungen, auf die der ANBIETER keinen Einfluss hat.
§ 5 Besondere Bestimmungen für E-Mail-Marketing
- Soweit der KUNDE den ANBIETER mit der Durchführung von E-Mail-Marketing-Maßnahmen beauftragt, erteilt er dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht zur Nutzung der eingesetzten E-Mail-Marketing-Software (z.B. CleverReach, Mailchimp, Klaviyo oder vergleichbare Systeme) im Namen des KUNDEN.
- Der KUNDE ist für die Rechtmäßigkeit seiner E-Mail-Verteiler verantwortlich. Er stellt sicher, dass alle Empfänger eine wirksame Einwilligung (Double-Opt-in) erteilt haben und die Anforderungen der DSGVO sowie des UWG eingehalten werden.
- Der KUNDE stellt den ANBIETER von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Rechtswidrigkeit von E-Mail-Verteilern oder versendeten Inhalten resultieren.
- Die Kosten für E-Mail-Marketing-Software (z.B. monatliche Lizenzgebühren) trägt der KUNDE, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 6 Besondere Bestimmungen für Google/ Bing Ads und Native Advertising und andere CPC oder TKP-basierte Kampagnen
- Soweit der KUNDE den ANBIETER mit Aktivitäten über den Account und im Namen des KUNDEN (z.B. der Schaltung von Online-Werbeanzeigen) beauftragt, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.
- Der KUNDE bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem KUNDEN und der Werbeplattform. Der KUNDE trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.
- Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads, Conversions oder dergleichen) schuldet.
- Plattformen (z.B. Google, Facebook, LinkedIn, Instagram oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt insoweit unberührt.
- Der KUNDE erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen und Inhalte (z.B. Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) während der Vertragslaufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Lizenzen oder Inhalte ist untersagt.
§ 7 Besondere Bestimmungen für WordPress-Entwicklung
- Bei Leistungen im Bereich WordPress-Entwicklung (Websites, Themes, Plugins, Individualprogrammierung) handelt es sich um Werkleistungen im Sinne des § 631 BGB.
Abnahme
- Nach Fertigstellung und Bereitstellung des Werks auf einer Staging-Umgebung oder dem Live-System hat der KUNDE das Werk innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen und abzunehmen.
- Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 10 Werktagen schriftlich erklärt (fiktive Abnahme).
- Mängel sind konkret und schriftlich zu benennen. Allgemeine Aussagen wie „gefällt mir nicht“ oder „sieht nicht gut aus“ und ähnliche Pauschalaussagen stellen keine Mängelrüge dar.
Korrekturschleifen
- Im vereinbarten Leistungsumfang sind, sofern nicht anders vereinbart, zwei (2) Korrekturschleifen enthalten. Weitere Korrekturschleifen werden nach Aufwand berechnet.
- Als Korrekturschleife gilt die Sammlung und Übermittlung von Änderungswünschen durch den KUNDEN sowie deren anschließende Umsetzung durch den ANBIETER.
Mitwirkungspflichten
- Der KUNDE stellt alle für die Umsetzung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten zu Hosting und Domain) rechtzeitig zur Verfügung.
- Verzögert der KUNDE die Zulieferung von Inhalten oder Freigaben, verschiebt sich der vereinbarte Liefertermin entsprechend. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt unberührt.
Lizenzen und Drittanbieter-Software
- Für verwendete Premium-Plugins oder -Themes können separate Lizenzkosten anfallen, die vom KUNDEN zu tragen sind, sofern nicht anders vereinbart.
- Bei der Verwendung von Open-Source-Komponenten (z.B. GPL-lizenzierte Software) gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenzbedingungen.
Hosting, Wartung und Sicherheit
- Hosting-Kosten sind nicht Bestandteil der Entwicklungsleistung und werden separat vereinbart oder direkt zwischen KUNDE und Hosting-Anbieter abgerechnet.
- Der ANBIETER empfiehlt den Abschluss eines separaten Wartungsvertrags für regelmäßige Updates und Backups. Ohne Wartungsvertrag trägt der KUNDE die Verantwortung für die Aktualisierung von WordPress-Core, Themes und Plugins.
- Der ANBIETER haftet nicht für Sicherheitslücken oder Fehlfunktionen, die durch nicht durchgeführte Updates nach Übergabe des Werks entstehen.
- Nach vollständiger Bezahlung erhält der KUNDE alle erforderlichen Zugangsdaten. Der Quellcode von Eigenentwicklungen geht in das Eigentum des KUNDEN über. Arbeitsdateien (z.B. Photoshop-Dateien, Sketch-Dateien) sind von der Herausgabepflicht nicht umfasst.
§ 8 Vergütung
- Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemäß Angebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß geltender Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese, sofern nicht abweichend geregelt, nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
- Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.
- Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen, sofern nicht anders vereinbart, jeweils monatlich im Voraus an.
- Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS grundsätzlich unberührt.
- Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
§ 9 Zahlungsbedingungen
- Die Zahlung ist per Überweisung oder Lastschrifteinzug möglich.
- Sofern Zahlung per Lastschrifteinzug vereinbart ist, verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Der ANBIETER ist nicht verantwortlich für Überziehungsgebühren oder ähnliche Gebühren, die die Bank geltend macht.
- Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nachträglich. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
§ 10 Verzug
- Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde (sofern Vorauszahlung vereinbart) und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
- Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
- Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen, muss sich aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
§ 11 Sonstige Pflichten der Parteien
- Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.
- Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsgründe aus der Sphäre des KUNDEN, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.
- Der KUNDE ist für sämtliche Inhalte verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dergleichen) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.
- Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert, dem KUNDEN gegenüber digital (z.B. via Zoom, Teams, Google Meet oder dergleichen) durchzuführen.
- Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen ist der KUNDE verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.
§ 12 Vertragslaufzeit
- Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen den PARTEIEN.
- Sofern eine feste Erstlaufzeit vereinbart ist, ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung während dieser Laufzeit ausgeschlossen.
- Sofern eine monatliche Kündbarkeit vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden PARTEIEN mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
- Sofern nicht explizit abweichend geregelt, verlängert sich die Vertragslaufzeit bei Verträgen mit fester Erstlaufzeit jeweils um einen Monat, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer PARTEI per E-Mail oder schriftlich gekündigt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 13 Haftung auf Schadensersatz
- Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
- Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
- Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Eine weitergehende Haftung des ANBIETERS ist ausgeschlossen.
§ 14 Datenschutz und Geheimhaltung
- Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des ANBIETERS.
- Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen PARTEI vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 15 Urheberrecht und Markennutzung
- Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
- Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der KUNDE gegenüber dem ANBIETER sämtliche Vergütungspflichten erfüllt hat.
- Der KUNDE räumt dem ANBIETER das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
- Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten, die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.
§ 16 Referenznennung
- Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung etwaiger geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos.
- Der KUNDE gestattet dem ANBIETER unentgeltlich das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung sämtlicher erstellter Inhalte und des Contents zum Zwecke der Eigenwerbung, insbesondere aber nicht abschließend auf der Website des ANBIETERS, in sozialen Medien und in Präsentationen (Testimonial-Nutzung).
- Der ANBIETER ist zur Referenznennung nicht verpflichtet.
§ 17 Widerrufsrecht
- Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
§ 18 Teilnahme an Workshops, Seminaren und Veranstaltungen
- Sofern die Leistungserbringung im Rahmen von Workshops, Seminaren oder Veranstaltungen erfolgt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen.
- Die Buchung von Workshops, Seminaren, Veranstaltungen und dergleichen (nachfolgend „Termin“) ist verbindlich.
- Sofern im Zusammenhang mit einem vereinbarten Termin durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese der KUNDE zu tragen.
- Der KUNDE ist verpflichtet, im Fall einer Absage innerhalb von vier Wochen vor dem vereinbarten Termin die entstandenen Kosten, mindestens jedoch 30% der vereinbarten Vergütung an den ANBIETER zu erstatten. Im Falle einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin ist der KUNDE verpflichtet, die vereinbarte Vergütung voll zu erbringen. Der ANBIETER muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
§ 19 Allgemeine Bestimmungen
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist München.
- Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
- Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
- Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
- Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.
Stand: Dezember 2025